Europa-Schecks. Eine Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen
Voraussetzungen zur Antragsberechtigung
Voraussetzung für eine Unterstützung durch die Landesinitiative Europa-Schecks ist, dass
1. der Sitz des Antragstellers in Nordrhein-Westfalen ist,
2. sich das Vorhaben an Bürgerinnen und Bürger in/aus Nordrhein-Westfalen richtet,
3. das Vorhaben in Nordrhein-Westfalen oder in einem Land des Europarates stattfindet,
4. das Vorhaben Europa öffentlichkeitswirksam und kreativ mittels (sozialer) Medien darstellt und so eine große Reichweite erzielt,
5. das Vorhaben einen maximalen Durchführungszeitraum von drei Monaten hat und bis zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen wird.
Antragsberechtigt sind
- rechtsfähige Vereine (e.V.), z.B. Partnerschaftsvereine, Ländergesellschaften und Fördervereine kommunaler oder vergleichbarer staatlicher Einrichtungen,
- Städte, Kreise und Gemeinden,
- Schulen und Hochschulen,
- Kultur- und Sporteinrichtungen,
- Migrantenselbstorganisationen,
- außerschulische Bildungsstätten.
Nicht antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen/natürliche Personen,
- Parteien sowie deren Unterorganisationen und parteinahe Stiftungen,
- Personengesellschaften und juristische Personen mit Gewinnerzielungsabsicht,
- Organisationen, die sich gegen die freiheitliche, demokratische Grundordnung
wenden.
Folgende Vorhaben sind nicht unterstützungsfähig:
- Reisen mit hohem touristischen Anteil (gilt auch für städtepartnerschaftliche
Reisen, Brüssel-/Straßburgfahrten)
- (regelmäßig stattfindende) Veranstaltungen wie Sport- oder
Kulturveranstaltungen, Schützen-, Bürgerfeste, Klassenfahrten, Orchester- und
Chorfahrten, Sprachkurse, Workshops oder Seminare ohne inhaltlichen
Europaschwerpunkt
Anträge auf Europa-Schecks können für Aktivitäten gestellt werden, die
1. sich schwerpunktmäßig mit Europa/der Europäischen Union beschäftigen
und den Europagedanken in Nordrhein-Westfalen verankern sowie
2. mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen, die ihre Wirkung in Nordrhein-
Westfalen entfalten müssen:
Wissen über die Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Europa und die
Europäische Union vermitteln
Frieden, Freiheit, Teilhabe, gesellschaftlichen Zusammenhalt und
grenzüberschreitende Verständigung in Europa fördern und so zur Akzeptanz
und Wertschätzung der Vielfalt in Europa beitragen
neue, europaferne Zielgruppen ansprechen und die europäische Idee erlebbar
machen
Städtepartnerschaften mit Ländern des Europarates pflegen oder neu
aufbauen und gemeinsame Strategien für die Zukunft der Partnerschaft
entwickeln
neue Partnerschaften oder Kooperationen mit Partnern aus Ländern des
Europarates nachhaltig aufbauen
grenzüberschreitende Begegnungen in bzw. mit Ländern des Europarates
organisieren
junge Menschen in einer europäischen Ausrichtung ihres (beruflichen)
Werdegangs unterstützen und so einen Beitrag zur Fachkräftegewinnung in
Europa leisten
im Sinne des European Green Deal einen Beitrag zur klimaneutralen
Transformation in den Ländern des Europarates leisten
Weitere Informationen finden Sie unter mbeim.nrw/europa-schecks






