08.10.2025 MUNV

Europa-Schecks. Eine Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen lobt wieder die Europa-Schecks aus. Vereine, Bildungseinrichtungen, Kulturstätten und andere, die Formate mit Europabezug anbieten, können Anträge auf Europa-Schecks stellen. Gefördert werden Vorhaben in der Größenordnung von bis zu 25.000 Euro.

Voraussetzungen zur Antragsberechtigung

 

Voraussetzung für eine Unterstützung durch die Landesinitiative Europa-Schecks ist, dass

1. der Sitz des Antragstellers in Nordrhein-Westfalen ist,

2. sich das Vorhaben an Bürgerinnen und Bürger in/aus Nordrhein-Westfalen richtet,

3. das Vorhaben in Nordrhein-Westfalen oder in einem Land des Europarates stattfindet,

4. das Vorhaben Europa öffentlichkeitswirksam und kreativ mittels (sozialer) Medien darstellt und so eine große Reichweite erzielt,

5. das Vorhaben einen maximalen Durchführungszeitraum von drei Monaten hat und bis zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen wird.

 

Antragsberechtigt sind

- rechtsfähige Vereine (e.V.), z.B. Partnerschaftsvereine, Ländergesellschaften und Fördervereine kommunaler oder vergleichbarer staatlicher Einrichtungen,

- Städte, Kreise und Gemeinden,

- Schulen und Hochschulen,

- Kultur- und Sporteinrichtungen,

- Migrantenselbstorganisationen,

- außerschulische Bildungsstätten.

 

 

Nicht antragsberechtigt sind:

- Privatpersonen/natürliche Personen,

- Parteien sowie deren Unterorganisationen und parteinahe Stiftungen,

- Personengesellschaften und juristische Personen mit Gewinnerzielungsabsicht,

- Organisationen, die sich gegen die freiheitliche, demokratische Grundordnung

wenden.

 

Folgende Vorhaben sind nicht unterstützungsfähig:

- Reisen mit hohem touristischen Anteil (gilt auch für städtepartnerschaftliche

Reisen, Brüssel-/Straßburgfahrten)

- (regelmäßig stattfindende) Veranstaltungen wie Sport- oder

Kulturveranstaltungen, Schützen-, Bürgerfeste, Klassenfahrten, Orchester- und

Chorfahrten, Sprachkurse, Workshops oder Seminare ohne inhaltlichen

Europaschwerpunkt

 

Anträge auf Europa-Schecks können für Aktivitäten gestellt werden, die

1. sich schwerpunktmäßig mit Europa/der Europäischen Union beschäftigen

und den Europagedanken in Nordrhein-Westfalen verankern sowie

2. mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen, die ihre Wirkung in Nordrhein-

Westfalen entfalten müssen:

 Wissen über die Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Europa und die

Europäische Union vermitteln

 Frieden, Freiheit, Teilhabe, gesellschaftlichen Zusammenhalt und

grenzüberschreitende Verständigung in Europa fördern und so zur Akzeptanz

und Wertschätzung der Vielfalt in Europa beitragen

 neue, europaferne Zielgruppen ansprechen und die europäische Idee erlebbar

machen

 Städtepartnerschaften mit Ländern des Europarates pflegen oder neu

aufbauen und gemeinsame Strategien für die Zukunft der Partnerschaft

entwickeln

 neue Partnerschaften oder Kooperationen mit Partnern aus Ländern des

Europarates nachhaltig aufbauen

 grenzüberschreitende Begegnungen in bzw. mit Ländern des Europarates

organisieren

 junge Menschen in einer europäischen Ausrichtung ihres (beruflichen)

Werdegangs unterstützen und so einen Beitrag zur Fachkräftegewinnung in

Europa leisten

 im Sinne des European Green Deal einen Beitrag zur klimaneutralen

Transformation in den Ländern des Europarates leisten

 

Weitere Informationen finden Sie unter mbeim.nrw/europa-schecks

Kontakt

europa-scheck@brms.nrw.de

E-Mail schreiben


https://mbeim.nrw/europa-schecks