Der Weg zur Auszeichnung

Mit der Auszeichnung als „Schule der Zukunft“ werden das starke Engagement und sämtliche BNE-Aktivitäten der Schulen gewürdigt. Die Auszeichnung besitzt eine große Öffentlichkeitswirkung: Eltern, Netzwerkpartner:innen und anderen Akteur:innen wird aufgezeigt, dass BNE im Unterricht und Schulleben eine wichtige Rolle spielt.

Zahlreiche Schulen in NRW führen bereits viele unterschiedliche BNE-Aktivitäten durch. Der Weg zu einer Auszeichnung als „Schule der Zukunft“ erfolgt nach einem festen Schema. Um am Landesprogramm „Schule der Zukunft“ teilnehmen zu können, müssen Sie sich zunächst online registrieren. Sie können dann alle zwei Jahre immer bis spätestens Ende Februar des Auszeichnungsjahres Ihre Dokumentation einreichen, um als „Schule der Zukunft“ ausgezeichnet zu werden

Schritt für Schritt zur Auszeichnung

BNE-Aktivitäten an Auszeichnungskriterien orientieren

Es gibt viele Möglichkeiten, BNE-Aktivitäten an der Schule durchzuführen. Ihrer Kreativität sind dabei keine Grenzen gesetzt. Für eine Auszeichnung als „Schule der Zukunft“ müssen sich Ihre BNE-Aktivitäten allerdings an vier vorgegebenen Auszeichnungskriterien orientieren. Nur wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind, können Sie die Auszeichnung erhalten. Von daher bietet es sich an, sich bereits bei der Planung Ihrer BNE-Aktivitäten mit den Kriterien und ihren jeweiligen Bedingungen vertraut zu machen und sich bei der konkreten Umsetzung an ihnen zu orientieren.

BNE-Aktivitäten dokumentieren

In Ihrem internen Onlinebereich können Sie fortlaufend die BNE-Aktivitäten Ihrer Schule dokumentieren. Dazu füllen Sie den Dokumentationsbogen im internen Bereich aus und konkretisieren Ihre Angaben durch eigene hochgeladene Dokumente.
Wenn Ihre Schule bereits einmal als „Schule der Zukunft“ ausgezeichnet wurde, können Sie sich in einem vereinfachten Verfahren erneut auszeichnen lassen. Bereits eingereichte Unterlagen müssen nicht noch einmal übermittelt werden. Grundlage für die erneute Beurteilung sind die BNE-Aktivitäten seit der letzten Auszeichnung.

Bewerbung prüfen und absenden

Ist der Dokumentationsbogen korrekt ausgefüllt und alle wichtigen Unterlagen beisammen? Dann können Sie Ihre Dokumentation im internen Onlinebereich abschicken. Bewerbungsschluss ist jeweils Ende Februar des Jahres, in dem die Auszeichnung erfolgt (2022, 2024, 2026,..).

Bewertung der Unterlagen

Die eingereichte Dokumentation wird durch die BNE-Agentur und eine Jury geprüft. Sind die Auszeichnungskriterien erfüllt, wird Ihre Schule je nach Ausprägung Ihrer BNE-Aktivitäten als „Schule der Zukunft“ Stufe 1, 2 oder 3 ausgezeichnet.
Hat Ihre Schule keine Auszeichnung erhalten, so bleibt Ihre Leistung auch für den nachfolgenden Bewertungszyklus anerkannt. Allerdings müssen Sie die Unterlagen mit der nächsten Dokumentation für eine Auszeichnung erneut einreichen. Auch wenn Sie sich dazu entscheiden, die Einreichung Ihrer Dokumentation zu verschieben, verlieren Sie Ihre Leistungen nicht. Sie können die Dokumentation einfach zum nächsten Bewerbungsschluss zwei Jahre später absenden.

Verleihung der Auszeichnung

Die BNE-Aktivitäten der ausgezeichneten Schulen werden durch die Verleihung einer Urkunde, eines Hausschilds und eines Banners mit dem Logo „Schule der Zukunft des Jahres XY“ gewürdigt. Das Logo wird den Schulen auch in digitaler Form für die Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung gestellt.
Schulen, die als „Schule der Zukunft“ Stufe 2 oder 3 ausgezeichnet werden, wird die Auszeichnung im Rahmen von überregionalen Auszeichnungsfeiern verliehen.