29.04.2024 V.Klb

Legalisierung von Cannabis und die spezifischen Regelungen für Minderjährige und Erwachsene

Suchtprävention im „Mensch, Natur & Umwelt“-Kurs der 10. Klassen

Suchtprävention im „Mensch, Natur & Umwelt“-Kurs der 10. Klassen    © V.Kb

Carolin Wolter arbeitet im Bereich der Suchtprävention bei der Diakonie im Kreis Düsseldorf/Mettmann und besuchte den „Mensch, Natur & Umwelt“-Kurs der 10. Klassen, um Fragen rund um das Thema (Legalisierung von) Cannabis zu beantworten. Hintergrund des Besuchs war die Beschäftigung im naturwissenschaftlichen Kurs mit dem Thema suchterzeugende Substanzen und die kürzlich geänderte Gesetzeslage zum Besitz, Konsum und Handel von Cannabis in Deutschland. Die Teil-Legalisierung von Cannabis ist sicherlich ein kontroverses Thema, daher gibt es auch im unserem Kurs viele Fragen dazu. Warum wurde Cannabis beispielsweise überhaupt legalisiert? (Wir klammern den Bereich der medizinischen Nutzung hier einmal aus.)

Ein wichtiger Grund zur Legalisierung ist der Zusammenhang zwischen Illegalität einer Substanz, organisierter Kriminalität und den Auswirkungen auf gesellschaftliche Entwicklungen und die Gesundheit. Illegaler Cannabisanbau und -handel tragen zur organisierten Kriminalität bei und können auch die Qualität und Reinheit des Produkts nicht garantieren. So erfuhren oder wussten die Schüler:innen, dass in der Vergangenheit Cannabis oft mit gefährlichen Substanzen wie Haarspray, Sand oder sogar Glas gestreckt wurde, um das Gewicht der verkauften „Ware“ illegal und gewinnmaximierend zu erhöhen. Der Konsum der so gestreckten Ware birgt erhebliche Gesundheitsrisiken. In diesen Bereichen könnte die Legalisierung helfen, mehr Kontrolle zu erlangen, zudem soll das neue Gesetz den Jugendschutz verbessern.

Was hat sich durch das neue Gesetz noch verändert und wer darf Cannabis nun legal konsumieren? Es ist wichtig zu verstehen, dass es einen Unterschied macht, ob man über 18 Jahre alt ist oder nicht, denn für Minderjährige gelten mit dem Jugendschutzgesetz besondere Regelungen. Für Minderjährige ist der Erwerb, Anbau, Besitz und Konsum, ebenso wie der Handel mit Cannabis, weiterhin verboten. Wenn Minderjährige mit Cannabis erwischt werden, nimmt das Ordnungsamt oder die Polizei Kontakt zu den Erziehungsberechtigten auf und die Minderjährigen können u.a. zu Sozialstunden verpflichtet werden, ebeso zur Teilnahme an Interventions- und Präventionsprogrammen.

Für Erwachsene ab 18 Jahren gibt es bestimmte Mengen, die sie legal mitführen dürfen. Diese liegen bei 25 Gramm außerhalb und 50 Gramm zu Hause pro Person oder drei Pflanzen für den Eigengebrauch. Doch auch hier gibt es Einschränkungen, die vor allem in der Nähe von Kindern und Jugendlichen gelten. In und rund um Schulen, Kitas, Spielplätze, weitere Kinder- und Jugendeinrichtungen etc. ist der Cannabis-Konsum in Sichtweite verboten. In Fußgängerzonen darf laut Gesetz zwischen 7 und 20 Uhr nicht gekifft werden. Der Konsum in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen ist verboten. 
Denn Legalisierung von Cannabis bedeutet nicht, dass der Konsum unbedenklich ist. Gerade in jüngeren, entwicklungsintensiven Jahren gilt es auch aus neurologischer Sicht Rauscherfahrungen möglichst zu minimieren oder zu vermeiden.
Prävention auch durch Informationsvermittlung spielen in diesem Zusammenhang eine große Rolle, denn es ist wichtig, für sich selbst verantwortungsbewusste Entscheidungen zu treffen und mögliche Risiken richtig einzuschätzen zu können. Insbesondere für Minderjährige ist es entscheidend, den Umgang mit Gruppendruck zu lernen. In einem Umfeld, in dem Cannabis möglicherweise leicht zugänglich ist und von Gleichaltrigen konsumiert wird, kann der Druck, ebenfalls zu konsumieren, hoch sein. Carolin Wolter betonte daher - auch durch eine kleine Übung - die Bedeutung von Selbstbewusstsein und der Fähigkeit, „Nein“ zu sagen, wenn man sich unwohl fühlt oder unter Druck gesetzt wird.
Während des Besuchs hatten die Schüler:innen auch die Gelegenheit, sich ohne Anwesenheit der Lehrkraft mit der Präventionsfachkraft auszutauschen und offen ihre Fragen zu stellen. Dies ermöglichte es den Jugendlichen, ihre Gedanken und Bedenken in einem sicheren Raum zu teilen und ggf. weitere Informationen zu erhalten.
Insgesamt war der Besuch von Frau Wolter bei uns sehr informativ und relevant für das Verständnis der Legalisierung von Cannabis sowie hoffentlich hilfreich für den Umgang mit potenziellem Gruppendruck und den damit verbundenen Herausforderungen.
Wir danken ihr herzlich für ihre Zeit und ihr Engagement im MNU -Kurs der Klasse 10.

Carl Friedrich von Weizsäcker Gymnasium Ratingen

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